Der Fall um Horst Arnold, der von einer Kollegin der Vergewaltigung bezichtigt wurde, scheint sich dem Ende zu zuneigen. Die Kollegin wurde zu 5 1/2 Jahren Haft verurteilt.
Horst Arnold wurde damals schuldig gesprochen, verbrachte 5 Jahre im Gefängnis. Leider zu unrecht, er hatte sie nicht vergewaltigt, die ganze Geschichte war erfunden. Das kam aber erst 5 Jahre, nachdem er wieder frei war, ans Licht. Und das auch nur, weil eine Person mit schlechtem Gewissen zufällig mit einem Anwalt verwandt war, und die beiden das Engagement entwickelten die Sache wieder gut zu machen. Ohne diese Umstände, wer weiß.
Genutzt hatte es Horst Arnold nichts mehr. In seinem Beruf (Lehrer) fand er keine Anstellung mehr. Mit Blick auf das Alter und die Vorgeschichte, war die Ausgangsbasis für eine neue berufliche Zukunft wohl auch nicht die beste. Mittlerweile ist er verstorben, die Verurteilung seiner damaligen Anklägerin hat er nicht mehr erlebt.
Es wird nicht der letzte Justizirrtum bleiben, der nachträglich aufgeklärt wurde. Dass es sich um die Spitze eines Eisbergs handeln könnte, ist eine Erkenntnis, die nach Verdrängung schreit. Vor Gericht ist man genauso in Gottes Hand wie auf hoher See, das wissen die Juristen.
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