Die Drosselung von Breitbandanbindungen wurde vom Landgericht Köln vorerst gekippt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte gegen die Telekom, und gewann. Damit gibt es ein Urteil, das die Drosselung von Verbindungen für nicht rechtens erklärt.
Wenn eine solche Drosselung nicht rechtens ist, fehlt allerdings auch die Grundlage für die bevorzugte Auslieferung von Inhalten: Wenn ein Anbieter seine Daten bevorzugt ausgeliefert sehen will, müssen dafür andere Daten benachteiligt/gedrosselt werden. Diese Vorgehensweise war vielen schon lange ein Dorn im Auge, die ein freies und gleiches Netz forderten. Entsprechende Forderungen nach Gesetzentwürfen zur Netzneutralität stehen schon länger im Raum. Die Gesetzgeber sahen sich bisher allerdings nicht in der Lage solche Forderungen auf die eine oder andere Art zu beantworten.
Nun könnten die Gerichte den Job erledigen, so scheint es. Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht steht noch aus. Die Telekom will Berufung einlegen, die Verbraucherzentrale will den Streit bis zum Bundesgerichtshof führen.
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