Dieses Mal, ganz ohne Ironie. Es geht um was. Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung gesagt: Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren…